Abfindung (von Betriebsrente)
Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem
Unternehmen aus, besteht in geringem Umfang die Möglichkeit, die später
zu erbringende Versorgungsleistung durch einen Kapitalbetrag abzufinden.
Auf
einseitiges Verlangen des Arbeitgebers kann die Versorgungsleistung
abgefunden werden, wenn der Monatsbetrag der Versorgungsleistung 1% der
monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt.
