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Durchführungswege

Die betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet fünf Durchführungswege.

  • unmittelbare (interne) Versorgungszusage:
    • Pensionszusage oder Direktzusage
  • mittelbare (externe) Versorgungszusage :
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Pensionsfonds
    • Unterstützungskasse

Die Wahl des Durchführungsweges obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Diese Wahlfreiheit kann für tarifgebundene Unternehmen übergeordnet durch die Tarifparteien geregelt werden. In diesem Fall gelten diese tarifvertraglichen Regelungen.