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Unverfallbarkeit

Der Begriff der Unverfallbarkeit ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz. Hat ein Arbeitnehmer mit dem Ende des Dienstverhältnisses bestimmte Voraussetzungen erfüllt, behält er unabhängig von weiteren zukünfitgen Beschäftigungsverhältnissen seine Anwartschaft und damit (anteilig) seine Betriebsrente.