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Die Entgeltumwandlung

...der Anspruch auf Zukunft

Entgeltumwandlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Bruttolohnes verzichtet und dieser vom Arbeitgeber direkt in eine Anwartschaft zur betrieblichen Altersversorgung umgewandelt wird.

Durch den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung hat jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich eine eigene, zusätzliche Rente aufzubauen. Der Arbeitgeber stellt hierfür einen Rahmen zur Verfügung, der bei gleichem eigenen - im Verhältnis zur privaten Vorsorge - Aufwand ein Mehr an Leistungen bietet.

Zur Entgeltumwandlung stehen fünf Durchführungswege offen.

Taschenrechner
  • Anspruch auf Umwandlung von bis zu 2.688 Euro pro Jahr
  • gesetzlich festgelegte Mindeststandards geben Sicherheit
  • steuerbegünstigte Einzahlungen
  • sozialversicherungsfreie Einzahlungen möglich