Pensionsfonds - Nachteile
Insolvenzsicherung
Zusagen über einen
Pensionsfonds sind beim Pensions-Sicherungs-Verein anzumelden und
hierfür sind nach Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit Beiträge
zu entrichten.
Bezugsrechtsfolgen
In
Verträgen von Pensionsfonds ist die Bezugsrechtsfolge festgelegt. Neben
dem Arbeitnehmer als versicherter Person werden Leistungen nur an
hinterbliebene Witwen und Waisen erbracht, bzw. an den in Gemeinschaft
lebenden Partner.
Garantierte Leistungen
Durch die freie Gestaltung der Kapitalanlage können die Zusagen des Arbeitgebers lediglich eine Mindestleistung (meist in Höhe der eingezahlten Beiträge) vorsehen.
