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Pensionsfonds - Vorteile

Steuerliche Förderung

Nach § 4 e EStG sind Zuwendungen des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) an den Pensionsfonds unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Für den begünstigten Arbeitnehmer sind die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung West zzgl. 1.800  Euro Jahr und erstem Dienstverhältnis steuerfrei. Im Jahr 2012 sind dies insgesamt 4.488 Euro p. a. bzw. 374 Euro monatlich. 

Sozialversicherungsersparnis

Die Beiträge sind sozialabgabenfrei, soweit diese nicht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen. 

Liberale Anlagemöglichkeiten

Pensionsfonds unterliegen weniger strengen Bestimmungen der Versicherungsaufsicht und damit der Kapitalanlage. Je nach gewählter Anlageart können somit höhere Renditen erwirtschaftet werden. Die damit verbundenen höheren Risiken sollten nicht vernachlässigt werden.

Staatliche Versicherungsaufsicht

Der Pensionsfonds unterliegt der laufenden Beaufsichtigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).

Weitere Informationen zu diesem Thema:

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