Pensionszusage - Vorteile
Steuerliche Förderung
Die Erteilung einer
Pensionszusage ist für den Arbeitnehmer zunächst steuerlich ohne
Auswirkungen. Auch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung stellen
weder einen lohnsteuerpflichtigen Zufluss dar, noch zählen sie zum
sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Erst im Leistungsfall fließt
dem Arbeitnehmer ein Wert zu, den er als Arbeitslohn zu versteuern hat.
Ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei in der gesetzlichen
Rentenversicherung, führt die Pensionszusage zum Wegfall des
Vorwegabzugs.
Flexibilität
Die Zusage,
die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erteilt, kann sich sowohl auf die
Versorgungsleistung (leistungsorientiert) als auch auf den
Finanzierungsaufwand (beitragsorientiert) beziehen. Dabei können
individuelle Modelle entwickelt werden. Bausteinsysteme ermöglichen
eine besondere Flexibilität. In allen Fällen kann die Finanzierung der
Versorgung durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.
Keine Sozialversicherungsabgaben
Durch den reinen Zusage-Charakter sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine beitragsorientierte Zusage mit Rückdeckung handelt. Nur bei Zusagen gegen Gehaltsverzicht sind zeitliche und betragsmäßige Höchstgrenzen gegeben.
