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Pensionszusage - Vorteile

Steuerliche Förderung

Die Erteilung einer Pensionszusage ist für den Arbeitnehmer zunächst steuerlich ohne Auswirkungen. Auch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung stellen weder einen lohnsteuerpflichtigen Zufluss dar, noch zählen sie zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt. Erst im Leistungsfall fließt dem Arbeitnehmer ein Wert zu, den er als Arbeitslohn zu versteuern hat. Ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung, führt die Pensionszusage zum Wegfall des Vorwegabzugs.

Flexibilität

Die Zusage, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erteilt, kann sich sowohl auf die Versorgungsleistung (leistungsorientiert) als auch auf den Finanzierungsaufwand (beitragsorientiert) beziehen. Dabei können individuelle Modelle entwickelt werden. Bausteinsysteme ermöglichen eine besondere Flexibilität. In allen Fällen kann die Finanzierung der Versorgung durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.

Keine Sozialversicherungsabgaben

Durch den reinen Zusage-Charakter sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine beitragsorientierte Zusage mit Rückdeckung handelt. Nur bei Zusagen gegen Gehaltsverzicht sind zeitliche und betragsmäßige Höchstgrenzen gegeben.

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