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Unterstützungskasse - Vorteile

Steuerliche Förderung

Die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse stellen kein Arbeitsentgelt dar. Für den Arbeitgeber sind diese Zuwendungen jedoch Betriebsausgaben und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn (§ 4 d EStG). 

Nach deutschem Steuerrecht sind Versorgungszusagen über die Unterstützungskasse in der Bilanz nicht mit Rückstellungen abzubilden (Bilanzneutralität).

Es gelten keine Höchstgrenzen für Beiträge und Leistungen.

Rentenanpassung

Die Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für den Arbeitgeber entfällt, sofern dem Arbeitnehmer eine jährliche Rentensteigerung von mindestens 1 % zugesagt wird.

Sozialversicherungsersparnis

Da die Zuwendungen kein Arbeitsentgelt darstellen, sind diese nicht sozialversicherungspflichtig. Lediglich bei der Finanzierung aus Gehaltsverzicht gelten hierfür Höchstgrenzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema:

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