Unterstützungskasse - Vorteile
Steuerliche Förderung
Die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse stellen kein Arbeitsentgelt dar. Für den Arbeitgeber sind diese Zuwendungen jedoch Betriebsausgaben und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn (§ 4 d EStG).
Nach deutschem Steuerrecht sind Versorgungszusagen über die Unterstützungskasse in der Bilanz nicht mit Rückstellungen abzubilden (Bilanzneutralität).
Es gelten keine Höchstgrenzen für Beiträge und Leistungen.
Rentenanpassung
Die
Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) für
den Arbeitgeber entfällt, sofern dem Arbeitnehmer eine jährliche
Rentensteigerung von mindestens 1 % zugesagt wird.
Sozialversicherungsersparnis
Da die Zuwendungen kein Arbeitsentgelt darstellen, sind diese nicht sozialversicherungspflichtig. Lediglich bei der Finanzierung aus Gehaltsverzicht gelten hierfür Höchstgrenzen.
