Durchführungswege
Die betriebliche Altersvorsorge unterscheidet fünf Durchführungswege.
- unmittelbare (interne) Versorgungszusage:
- Pensionszusage oder Direktzusage
- mittelbare (externe) Versorgungszusage:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Die Wahl des Durchführungsweges obliegt grundsätzlich dem Arbeitgeber. Diese Wahlfreiheit kann für tarifgebundene Unternehmen übergeordnet durch die Tarifparteien geregelt werden. In diesem Fall gelten diese tarifvertraglichen Regelungen.