Hinterbliebene
Zu den Hinterbliebenen im engeren Sinne zählen Ehegatten, versorgungsberechtigte Kinder, Lebenspartner von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Lebenspartner, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
Zu den Hinterbliebenen im engeren Sinne zählen Ehegatten, versorgungsberechtigte Kinder, Lebenspartner von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Lebenspartner, die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft leben.