Rückstellungen
Rückstellungen sind bilanzielles Fremdkapital, das für zukünftige Aufwendungen (Rentenzahlungen) gebildet wird, dessen Höhe und/oder Zahlungszeitpunkt ungewiss ist. Der Umfang der Rückstellungen ergibt sich aus der Versorgungszusage, die Höhe aus den Regelungen des § 6a EStG und den näheren Bestimmungen durch das Bundesfinanzministerium.