Pensionsfonds - Vorteile
Steuerliche Förderung
Nach § 4 e EStG sind Zuwendungen des Arbeitgebers (Trägerunternehmen) an den Pensionsfonds unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Für den begünstigten Arbeitnehmer sind die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung West und erstem Dienstverhältnis steuerfrei. Im Jahr 2022 sind dies insgesamt 6.768 Euro p. a. bzw. 564 Euro monatlich.
Sozialversicherungsersparnis
Die Beiträge sind sozialabgabenfrei, soweit diese nicht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze übersteigen.
Liberale Anlagemöglichkeiten
Pensionsfonds unterliegen weniger strengen Bestimmungen der Versicherungsaufsicht und damit der Kapitalanlage. Je nach gewählter Anlageart können somit höhere Renditen erwirtschaftet werden. Die damit verbundenen höheren Risiken sollten nicht vernachlässigt werden.
Staatliche Versicherungsaufsicht
Der Pensionsfonds unterliegt der laufenden Beaufsichtigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin).