Pensionskasse / Direktversicherung - Konstruktion
Vertragsgestaltung allgemein
- Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber
- Beitragszahler ist der Arbeitgeber
- versicherte Person ist der Arbeitnehmer
- Leistungsempfänger ist die versicherte Person
- Vertragsabschluss nur als betriebliche Altersversorgung
Vertragsgestaltung nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses
- Übertragung auf den Arbeitnehmer ist grundsätzlich möglich
- Übertragung auf anderen Arbeitgeber ist grundsätzlich möglich
- Aufrechterhaltung durch eigene Beiträge des Arbeitnehmers ist möglich