Pensionszusage - Vorteile
Steuerliche Förderung
Die Erteilung einerPensionszusage ist für den Arbeitnehmer zunächst steuerlich ohneAuswirkungen. Auch die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung stellenweder einen lohnsteuerpflichtigen Zufluss dar, noch zählen sie zumsozialversicherungspflichtigen Entgelt. Erst im Leistungsfall fließtdem Arbeitnehmer ein Wert zu, den er als Arbeitslohn zu versteuern hat.Ist der Arbeitnehmer versicherungsfrei in der gesetzlichenRentenversicherung, führt die Pensionszusage zum Wegfall desVorwegabzugs.
Flexibilität
Die Zusage,die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erteilt, kann sich sowohl auf dieVersorgungsleistung (leistungsorientiert) als auch auf denFinanzierungsaufwand (beitragsorientiert) beziehen. Dabei könnenindividuelle Modelle entwickelt werden. Bausteinsysteme ermöglicheneine besondere Flexibilität. In allen Fällen kann die Finanzierung derVersorgung durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.
Keine Sozialversicherungsabgaben
Durchden reinen Zusage-Charakter sind keine Sozialversicherungsbeiträge zuentrichten. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einebeitragsorientierte Zusage mit Rückdeckung handelt. Nur bei Zusagengegen Gehaltsverzicht sind zeitliche und betragsmäßige Höchstgrenzengegeben.